Glossar
Baumschutz
Baumschutz bedeutet, dass Bäume nicht ohne Weiteres gefällt oder stark beschnitten werden dürfen. Die Regeln kommen aus dem Naturschutzrecht und oft aus einer Satzung oder Verordnung Ihrer Stadt.
- Begriff
- Baumschutz
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz kann der Schutz den ganzen Baumbestand eines Gebiets umfassen. Berlin schützt zum Beispiel Laubbäume, Waldkiefern, Walnüsse und Türkische Baumhasel, wenn der Stamm in 1,30 Meter Höhe mindestens 80 Zentimeter Umfang hat. Solche Bäume dürfen dort nur mit Genehmigung gefällt werden.
Vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz außerdem, Hecken und Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Für Bäume in Gärten gilt dieses Verbot nicht. Nester und andere Brutstätten besonders geschützter Tiere dürfen Sie aber auch dort nicht zerstören. Fragen Sie vor dem Fällen eines großen Baums bei Ihrer Stadt nach, welche Regeln gelten.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 29 Bundesnaturschutzgesetz, Geschützte Landschaftsbestandteile, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung), §§ 2 und 4, Land Berlin, Gesetze und Verordnungen,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.