Meisterpflicht im Garten- und Landschaftsbau
Für den Garten- und Landschaftsbau gibt es keine Meisterpflicht. Wer einen Betrieb gründen will, meldet ein Gewerbe an, einen Meisterbrief braucht er dafür nicht.
Begriff ansehen
Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen im Angebot eines Gartenbaubetriebs, beim Pflastern oder bei der Gartenpflege begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.
Für den Garten- und Landschaftsbau gibt es keine Meisterpflicht. Wer einen Betrieb gründen will, meldet ein Gewerbe an, einen Meisterbrief braucht er dafür nicht.
Begriff ansehen
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, kurz BGL, ist der Verband der Gartenbaubetriebe. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, kein Betrieb braucht sie, um arbeiten zu dürfen.
Begriff ansehen
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, was eine Arbeit kosten wird. Er ist kein fester Preis, der Betrieb darf ihn in Grenzen überschreiten.
Begriff ansehen
Ein Festpreis ist ein fester Preis für eine genau beschriebene Arbeit. Der Betrieb darf ihn nicht überschreiten, auch wenn er sich verrechnet hat.
Begriff ansehen
Gewährleistung heißt, dass der Betrieb Mängel an seiner Arbeit kostenlos beheben muss, wenn Sie sie rechtzeitig melden. Für Pflaster, Mauern und andere fest gebaute Teile im Garten haben Sie dafür fünf Jahre ab der Abnahme Zeit.
Begriff ansehen
Wasserdurchlässiges Pflaster lässt Regen durch die Fugen oder durch den Stein in den Boden sickern. Dazu gehören Rasengittersteine, Pflaster mit breiten Fugen und Filterpflaster mit vielen kleinen Poren.
Begriff ansehen
Rollrasen, auch Fertigrasen genannt, ist Rasen, den eine Rasenschule heranzieht und mit einer dünnen Schicht Erde abschält. Er wird in Bahnen geliefert und ist sofort grün.
Begriff ansehen
Eine Einfriedung ist alles, was ein Grundstück zum Nachbarn oder zur Straße abgrenzt, also ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke. Was erlaubt ist, regeln das Nachbarrecht und die Bauordnung Ihres Landes.
Begriff ansehen
Baumschutz bedeutet, dass Bäume nicht ohne Weiteres gefällt oder stark beschnitten werden dürfen. Die Regeln kommen aus dem Naturschutzrecht und oft aus einer Satzung oder Verordnung Ihrer Stadt.
Begriff ansehen