Landschaftsbauer

Glossar zu Garten- und Landschaftsbau

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen im Angebot eines Gartenbaubetriebs, beim Pflastern oder bei der Gartenpflege begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

9 Begriffe

Meisterpflicht im Garten- und Landschaftsbau

Für den Garten- und Landschaftsbau gibt es keine Meisterpflicht. Wer einen Betrieb gründen will, meldet ein Gewerbe an, einen Meisterbrief braucht er dafür nicht.

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Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, kurz BGL, ist der Verband der Gartenbaubetriebe. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, kein Betrieb braucht sie, um arbeiten zu dürfen.

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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, was eine Arbeit kosten wird. Er ist kein fester Preis, der Betrieb darf ihn in Grenzen überschreiten.

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Festpreis

Ein Festpreis ist ein fester Preis für eine genau beschriebene Arbeit. Der Betrieb darf ihn nicht überschreiten, auch wenn er sich verrechnet hat.

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Gewährleistung

Gewährleistung heißt, dass der Betrieb Mängel an seiner Arbeit kostenlos beheben muss, wenn Sie sie rechtzeitig melden. Für Pflaster, Mauern und andere fest gebaute Teile im Garten haben Sie dafür fünf Jahre ab der Abnahme Zeit.

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Wasserdurchlässiges Pflaster

Wasserdurchlässiges Pflaster lässt Regen durch die Fugen oder durch den Stein in den Boden sickern. Dazu gehören Rasengittersteine, Pflaster mit breiten Fugen und Filterpflaster mit vielen kleinen Poren.

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Rollrasen

Rollrasen, auch Fertigrasen genannt, ist Rasen, den eine Rasenschule heranzieht und mit einer dünnen Schicht Erde abschält. Er wird in Bahnen geliefert und ist sofort grün.

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Einfriedung

Eine Einfriedung ist alles, was ein Grundstück zum Nachbarn oder zur Straße abgrenzt, also ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke. Was erlaubt ist, regeln das Nachbarrecht und die Bauordnung Ihres Landes.

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Baumschutz

Baumschutz bedeutet, dass Bäume nicht ohne Weiteres gefällt oder stark beschnitten werden dürfen. Die Regeln kommen aus dem Naturschutzrecht und oft aus einer Satzung oder Verordnung Ihrer Stadt.

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