Landschaftsbauer

Nutzungsbedingungen

Umfang und Grenzen der Angaben in diesem Verzeichnis.

Betreiber
MADE-WITH.AI LTD
Stand
12. September 2026

Zweck des Verzeichnisses

Landschaftsbauer führt öffentlich zugängliche Angaben zu Gartenbaubetrieben zusammen und ordnet sie nach Ort. Es vermittelt keine Aufträge, empfiehlt keinen Betrieb und prüft keine Qualifikation, soweit die Seite das nicht ausdrücklich ausweist.

Keine Gewähr für die Angaben

Die Angaben stammen aus fremden Quellen und können veraltet oder unvollständig sein. Verbindlich ist immer die Auskunft des Betriebs selbst. Fehlende Angaben bleiben leer, statt geschätzt zu werden.

Fehler melden Sie über das Kontaktformular. Wir korrigieren belegte Fehler und weisen den Stand der Daten auf jeder Seite aus.

Rechte an den Inhalten

Die Herkunft der Daten und ihre Lizenz nennt die Seite Quellen und Methodik. Eigene Texte, Aufbereitungen und Auswertungen von Landschaftsbauer sind urheberrechtlich geschützt.

Notdienst-Einsätze

Anders als bei einem Rohrbruch oder einem Schlüsseldienst gibt es im Garten- und Landschaftsbau keinen etablierten Notdienst für den Alltag. Ein dringender Einsatz kommt hier fast nur nach Sturmschäden vor, etwa bei einem umgestürzten oder stark beschädigten Baum in der Nähe von Gebäuden und Straßen oder bei einem durch Unwetter zerstörten Zaun. Auch dann verlangen manche Betriebe deutlich höhere Zuschläge für Eil-, Nacht- und Wochenendeinsätze. Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor überteuerten Zuschlägen bei solchen Eileinsätzen. Lassen Sie sich den Preis vor Beginn der Arbeiten bestätigen, auch im Notfall.

Landschaftsbauer vermittelt keine dringenden Einsätze, verhandelt keine Preise und haftet nicht für das Angebot eines einzelnen Betriebs. Wirkt eine Forderung nach einem solchen Einsatz überhöht, hilft die zuständige Verbraucherzentrale weiter. Auffällige Angebote melden Sie über das Kontaktformular.

Meister- und Sachkundenachweis

Für den Garten- und Landschaftsbau schreibt die Handwerksordnung keinen Meisterbrief vor. Er gehört nicht zu den zulassungspflichtigen Handwerken in Anlage A der Handwerksordnung, ein Betrieb braucht nur eine Gewerbeanmeldung. Pflasterarbeiten an Straßen und Verkehrsflächen ohne Bezug zu einem Garten gehören dagegen zum Straßenbauer-Handwerk, das in Anlage A steht.

Landschaftsbauer prüft weder Ausbildung, Meisterbrief noch Mitgliedschaft in einem Fachverband. Die Angaben zu den Betrieben stammen aus OpenStreetMap, siehe Quellen und Methodik. Verbindlich ist der Nachweis, den der Betrieb auf Nachfrage vorlegt. Lassen Sie sich Abschlüsse und Versicherung vor der Auftragserteilung zeigen.