Landschaftsbauer

Glossar

Gewährleistung

Gewährleistung heißt, dass der Betrieb Mängel an seiner Arbeit kostenlos beheben muss, wenn Sie sie rechtzeitig melden. Für Pflaster, Mauern und andere fest gebaute Teile im Garten haben Sie dafür fünf Jahre ab der Abnahme Zeit.

Begriff
Gewährleistung
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Ein gepflasterter Weg mit Unterbau zählt nach der Rechtsprechung schon als Bauwerk, schreibt ein Fachanwalt für Baurecht in der Fachzeitschrift Neue Landschaft. Für andere Arbeiten an einer Sache nennt das Gesetz zwei Jahre. Haben Sie die Vertragsregeln der Baubranche vereinbart, die VOB/B, sind es für Bauwerke vier statt fünf Jahre.

Pflanzen leben, deshalb regelt das Gesetz ihr Anwachsen nicht eigens. Eine Anwachsgarantie gibt es nur, wenn sie im Vertrag steht. Melden Sie jeden Mangel schriftlich, mit Foto und einer Frist. Wer bar und ohne Rechnung zahlt, verliert jedes Recht auf Nachbesserung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. GaLaBau und Recht: Falsche Vorstellungen über die Dauer der Gewährleistungszeiten (Rainer Schilling, 26. August 2024), Neue Landschaft, Patzer Verlag,
  3. VOB Teil B, Ausgabe 2016 (§ 13 Absatz 4: Verjährungsfrist für Bauwerke 4 Jahre), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, verwaltungsvorschriften-im-internet.de,
  4. Pressemitteilung Nr. 134/2013: Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit (Urteil vom 1. August 2013, Az. VII ZR 6/13), Bundesgerichtshof,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der beiden Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder eine Firma, die kein Gartenbaubetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.