Glossar
Einfriedung
Eine Einfriedung ist alles, was ein Grundstück zum Nachbarn oder zur Straße abgrenzt, also ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke. Was erlaubt ist, regeln das Nachbarrecht und die Bauordnung Ihres Landes.
- Begriff
- Einfriedung
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Einen Zaun bis 2 Meter Höhe dürfen Sie innerhalb von Ortschaften in 14 von 16 Ländern ohne Bauantrag bauen. Einen Abstand zur Grenze verlangt das Nachbarrecht dort meist nicht. Abstand halten Sie vor allem neben Äckern außerhalb des Orts, meist 0,5 bis 0,6 Meter.
Ihr Nachbar kann in vielen Ländern verlangen, dass an der Grenze eine ortsübliche Einfriedung steht. Wie hoch und aus welchem Material, regelt das Nachbarrecht, oft sind es 1,20 bis 1,25 Meter. Ein Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann strengere Regeln machen, fragen Sie deshalb vor dem Bau nach.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018, Fassung ab 1. September 2026, §§ 12, 60, 62 und 68, Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE,
- Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 42 Grenzabstände für Hecken und § 46, Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE,
- Tipps für Nachbarn: Nachbarrecht in Niedersachsen (17. Auflage 2023), Niedersächsisches Justizministerium,
- § 9 Baugesetzbuch, Inhalt des Bebauungsplans, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.