Landschaftsbauer

Glossar

Meisterpflicht im Garten- und Landschaftsbau

Für den Garten- und Landschaftsbau gibt es keine Meisterpflicht. Wer einen Betrieb gründen will, meldet ein Gewerbe an, einen Meisterbrief braucht er dafür nicht.

Begriff
Meisterpflicht im Garten- und Landschaftsbau
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Handwerksordnung nennt die Handwerke, in denen ein selbstständiger Betrieb in der Regel einen Meister braucht, vom Maurer bis zum Straßenbauer. Der Garten- und Landschaftsbau steht nicht auf dieser Liste. Wege, Terrassen und Einfahrten im Garten darf ein Landschaftsgärtner trotzdem pflastern. Wo die Grenze zum Straßenbau liegt, erklären die Industrie- und Handelskammern.

Für Sie heißt das: Niemand prüft das Können eines Gartenbaubetriebs, bevor er startet. Ein Meisterbrief ist ein gutes Zeichen, aber kein Muss. Die Ausbildung zum Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau dauert nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung 36 Monate. Fragen Sie deshalb nach Ausbildung, Referenzgärten und Haftpflichtversicherung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), Anlage A: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauerhandwerk: Abgrenzung zum Handwerk, IHK Frankfurt am Main,
  3. Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau: Berufsprofil, Ausbildungsdauer 36 Monate, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der beiden Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder eine Firma, die kein Gartenbaubetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.