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Glossar

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, was eine Arbeit kosten wird. Er ist kein fester Preis, der Betrieb darf ihn in Grenzen überschreiten.

Begriff
Kostenvoranschlag
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Wird die Schätzung deutlich überschritten, muss der Betrieb Sie sofort warnen. Als deutlich gilt nach der Verbraucherzentrale ein Plus von mehr als 15 bis 20 Prozent. Sie dürfen den Auftrag dann kündigen und zahlen nur die Arbeit bis dahin.

Den Kostenvoranschlag selbst müssen Sie im Zweifel nicht bezahlen. Geld dafür darf der Betrieb nur verlangen, wenn Sie das vorher vereinbart haben. Bei Gartenarbeiten zeigt sich oft erst beim Graben, was im Boden liegt. Wer Sicherheit beim Preis will, vereinbart einen Festpreis.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 649 BGB Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 632 BGB Vergütung (Absatz 3: Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der beiden Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.