Landschaftsbauer

Glossar

Festpreis

Ein Festpreis ist ein fester Preis für eine genau beschriebene Arbeit. Der Betrieb darf ihn nicht überschreiten, auch wenn er sich verrechnet hat.

Begriff
Festpreis
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Steigen darf ein Festpreis nur, wenn Sie den Auftrag ändern oder zusätzliche Arbeit bestellen. Für so eine Änderung muss der Betrieb Ihnen ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten machen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, das Wort Festpreis ausdrücklich in den Auftrag zu schreiben.

Vergleichbar werden Angebote nur, wenn alle Betriebe dieselbe Liste der Arbeiten mit Mengen bekommen. Ein gutes Angebot nennt für jede Arbeit Menge und Preis, etwa Quadratmeter Pflaster, Meter Randsteine oder Stück Pflanzen. Eine Pauschale für den ganzen Garten versteckt die Unterschiede.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerker: Vor Auftrag Ärger vermeiden (Stand 19. Januar 2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  2. § 650b BGB Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der beiden Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder eine Firma, die kein Gartenbaubetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.