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Ratgeber

Wie beauftrage ich eine Gartenneugestaltung richtig?

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Holen Sie mehrere Angebote auf dieselbe Liste aller Arbeiten ein und vereinbaren Sie schriftlich einen Festpreis. Zahlen Sie Abschläge nur für Arbeit, die schon fertig ist. Nehmen Sie den Garten am Ende gemeinsam mit dem Betrieb ab und schreiben Sie jeden Mangel ins Protokoll. Für Pflaster und Mauern haben Sie danach fünf Jahre Zeit zu reklamieren.

Reklamationszeit für Pflaster und Mauern
5 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, Verjährung bei Bauwerken (gesetze-im-internet.de), Stand 3. Oktober 2026
Wesentliche Überschreitung eines Kostenvoranschlags
mehr als 15 bis 20 Prozent
Verbraucherzentrale, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026
Widerruf bei Vertrag zu Hause
14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Widerrufsfrist (gesetze-im-internet.de), Stand 3. Oktober 2026
Hausbesitzerin und Landschaftsgärtner besprechen im unfertigen Garten einen Plan auf dem Klemmbrett
Kundin und Landschaftsgärtner gehen vor dem Auftrag gemeinsam den Plan für den Garten durch. Bild: KI generiert.

Vergleichbare Angebote für die Gartenneugestaltung einholen

Beauftragen Sie einen Betrieb mit Ihrem Garten, schuldet er Ihnen ein fertiges Ergebnis, also die Terrasse, die Mauer und die bepflanzten Beete. Sie zahlen dafür den vereinbarten Preis. Fragen Sie jeden Betrieb vorher, ob er Erdarbeiten, Pflaster und Pflanzung selbst ausführt oder Teile an andere Betriebe weitergibt.

Holen Sie mehrere Angebote ein und geben Sie allen Betrieben dieselbe Liste aller Arbeiten mit Mengen. Nur dann sehen Sie, ob einer weniger Schotter einbaut oder weniger Pflanzen setzt. Die Verbraucherzentrale rät, Umfang, Termin und Preis schriftlich festzulegen.

Ein gutes Angebot nennt für jede Arbeit Menge und Preis, etwa pro Quadratmeter, pro Meter oder pro Stück. Eine Pauschale für den ganzen Garten versteckt genau die Unterschiede, die Sie vergleichen wollen. Ob die Summe zu Ihrem Vorhaben passt, können Sie an den üblichen Kosten einer Gartengestaltung pro Quadratmeter messen.

Den Kostenvoranschlag selbst müssen Sie im Zweifel nicht bezahlen. Geld darf der Betrieb dafür nur verlangen, wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben.

Festpreis statt Kostenvoranschlag vereinbaren

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Der Betrieb darf ihn überschreiten, solange die Überschreitung nicht wesentlich ist. Als wesentlich gilt nach Angaben der Verbraucherzentrale eine Steigerung um mehr als 15 bis 20 Prozent. Zeichnet sich das ab, muss der Betrieb es Ihnen sofort sagen. Sie dürfen den Auftrag dann kündigen und zahlen nur die Arbeit bis dahin.

Ein Festpreis bindet dagegen. Er darf nur steigen, wenn Sie den Auftrag ändern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, das Wort Festpreis ausdrücklich in den Auftrag zu schreiben.

Muss ich die Mehrkosten für den Garten zahlen?

Steht im Auftrag das Wort Festpreis?

Ja

Haben Sie nachträglich etwas geändert oder zusätzlich bestellt?

Ja

Dann zahlen Sie nur die Änderung zusätzlich. Lassen Sie sich dafür vorher ein schriftliches Angebot geben.

Nein

Nein. Den Festpreis darf der Betrieb nicht überschreiten, auch wenn er sich verrechnet hat.

Nein

Liegt die Steigerung bei mehr als 15 bis 20 Prozent?

Ja

Der Betrieb muss Sie warnen, sobald sich das abzeichnet. Sie dürfen dann kündigen und zahlen nur die Arbeit bis dahin.

Nein

Ja. Eine kleine Überschreitung eines Kostenvoranschlags müssen Sie tragen.

Was in den Auftrag für die Gartenneugestaltung gehört

  • Jede Arbeit mit Menge und Preis, etwa Quadratmeter Pflaster, Meter Randsteine oder Stück Pflanzen.
  • Das Material mit Namen, etwa Steinart und Steindicke, Pflanzenart und Größe, Rollrasen oder Saat.
  • Die Anwachspflege in den ersten Wochen, also wer neue Pflanzen und Rasen wie lange wässert.
  • Ein Termin für Beginn und Fertigstellung.
  • Ein Zahlungsplan, der jeden Abschlag an einen fertigen Bauabschnitt knüpft.
  • Eine Regel für Änderungen, nach der zusätzliche Arbeit erst nach schriftlichem Angebot beginnt.
  • Wer Pflanzen ersetzt, die trotz Pflege im ersten Jahr eingehen.

Neuer Rasen und frische Pflanzen brauchen in den ersten Wochen viel Wasser. Für Rollrasen nennen die bayerischen Landschaftsgärtner zwei bis drei Wochen lang 10 bis 15 Liter je Quadratmeter am Tag. Diese Anwachspflege übernimmt normalerweise der Betrieb. Lassen Sie sie im Angebot stehen, auch wenn Sie selbst gießen könnten.

Manche Betriebe legen eigene Vertragsregeln aus der Baubranche bei. Steht im Vertrag das Kürzel VOB/B, haben Sie ohne andere Abrede nur vier statt fünf Jahre Zeit, Mängel an Pflaster oder Mauer zu reklamieren. Streichen Sie den Satz oder fragen Sie nach.

Abschläge nur für fertige Arbeit zahlen

Ein Abschlag ist eine Teilzahlung während der Bauzeit. Zahlen Sie Abschläge nur für Arbeit, die schon fertig ist. Der Betrieb muss Ihnen mit einer Aufstellung zeigen, was er bisher gebaut hat. Eine Vorauszahlung vor Baubeginn sieht das Gesetz nicht vor, Sie können sie vereinbaren, müssen es aber nicht.

Ist ein Teil mangelhaft, dürfen Sie einen angemessenen Teil des Abschlags zurückhalten. Bis zur Abnahme muss der Betrieb beweisen, dass er so gebaut hat wie vereinbart.

Ein Nachtrag ist eine Arbeit, die nicht im Auftrag stand. Er entsteht, wenn im Boden Fels liegt, eine Leitung im Weg ist oder Sie etwas ändern wollen. Wünschen Sie eine Änderung, muss der Betrieb Ihnen ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten machen. Geben Sie jeden Nachtrag schriftlich frei, bevor der Betrieb weiterarbeitet.

Die Abnahme des Gartens gemeinsam machen

Die Abnahme ist der Termin, an dem Sie bestätigen, dass der Garten im Wesentlichen so gebaut ist wie vereinbart. Ab diesem Tag läuft die Frist für Reklamationen, und die Schlussrechnung wird fällig. Vorher musste der Betrieb beweisen, dass er ordentlich gearbeitet hat, danach müssen Sie einen Mangel belegen. Wegen kleiner Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern.

Die Abnahme des Gartens in 5 Schritten
  1. Termin vereinbaren

    Der Betrieb meldet, dass er fertig ist. Vereinbaren Sie einen Termin, zu dem Sie beide im Garten sind.

  2. Gemeinsam abgehen

    Gehen Sie jede Arbeit aus dem Auftrag ab, also Flächen, Gefälle, Fugen, Pflanzen und Rasen. Ein Zollstock und ein Foto je Mangel reichen.

  3. Protokoll schreiben

    Schreiben Sie jeden Mangel mit Ort und Beschreibung auf und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung. Beide unterschreiben.

  4. Rechte vorbehalten

    Schreiben Sie zu jedem bekannten Mangel dazu, dass Sie sich Ihre Rechte vorbehalten. Sonst verlieren Sie für diesen Mangel das Recht auf Nachbesserung und Preisnachlass.

  5. Datum notieren

    Notieren Sie das Datum der Abnahme. Ab hier läuft die Frist für Reklamationen.

Reagieren Sie auf die Bitte um Abnahme nicht, kann der Betrieb Ihnen eine Frist setzen. Läuft sie ab, ohne dass Sie einen Mangel nennen, gilt der Garten als abgenommen. Das gilt bei Privatleuten aber nur, wenn der Betrieb Sie zusammen mit der Bitte um Abnahme auf diese Folge hingewiesen hat.

Mängel am Garten nach der Abnahme reklamieren

Für alles, was fest gebaut ist, etwa Pflaster, Mauern und Treppen, haben Sie fünf Jahre ab der Abnahme Zeit, Mängel zu reklamieren. Ein gepflasterter Weg mit Unterbau zählt nach der Rechtsprechung schon als Bauwerk, schreibt ein Fachanwalt für Baurecht in der Fachzeitschrift Neue Landschaft. Für andere Arbeiten an einer Sache nennt das Gesetz zwei Jahre.

Pflanzen leben, und das Gesetz regelt ihr Anwachsen nicht eigens. Eine Anwachsgarantie gibt es deshalb nur, wenn sie im Vertrag steht. Melden Sie jeden Mangel schriftlich, mit Foto und einer Frist zur Beseitigung, damit Sie später belegen können, wann Sie ihn gemeldet haben. Lassen Sie sich beraten, wenn der Betrieb einen Mangel bestreitet oder die Frist bald abläuft.

Wann Sie beauftragen sollten, damit Pflanzung und Rasen in die richtige Jahreszeit fallen, hängt von der Dauer einer Gartenneugestaltung ab.

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag für eine Gartenneugestaltung verbindlich?

Nein, ein Kostenvoranschlag für eine Gartenneugestaltung ist eine Schätzung. Der Betrieb darf ihn unwesentlich überschreiten, als wesentlich gilt nach der Verbraucherzentrale ein Plus von mehr als 15 bis 20 Prozent. Verbindlich ist nur ein schriftlich vereinbarter Festpreis.

Wie lange habe ich Gewährleistung auf eine neue Gartenanlage?

Für Pflaster, Mauern, Treppen und andere fest gebaute Teile einer neuen Gartenanlage haben Sie fünf Jahre ab der Abnahme Zeit, Mängel zu reklamieren. Gelten vereinbarte Vertragsregeln der Baubranche, sind es vier Jahre. Für Pflanzen gibt es eine Anwachsgarantie nur, wenn sie im Vertrag steht.

Muss ich eine Anzahlung leisten, bevor der Gartenbau beginnt?

Nein, eine Anzahlung vor Beginn des Gartenbaus sieht das Gesetz nicht vor. Der Betrieb darf Abschläge nur für Arbeit verlangen, die er schon erbracht hat, und muss sie mit einer Aufstellung belegen. Eine Vorauszahlung können Sie vereinbaren, müssen es aber nicht.

Kann ich einen Gartenbauvertrag widerrufen, den ich zu Hause unterschrieben habe?

Ja, einen Gartenbauvertrag, den Sie in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück unterschrieben haben, können Sie 14 Tage lang widerrufen. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Die Ausnahme für dringende Reparaturen gilt für eine geplante Neugestaltung nicht.

Was passiert, wenn ich die Abnahme des Gartens verweigere?

Wegen kleiner Mängel dürfen Sie die Abnahme des Gartens nicht verweigern. Reagieren Sie gar nicht, kann der Betrieb eine Frist setzen, nach der der Garten als abgenommen gilt, wenn er Sie vorher auf diese Folge hingewiesen hat. Nennen Sie jeden Mangel deshalb schriftlich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 632 BGB Vergütung (Absatz 3: Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 632a BGB Abschlagszahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 649 BGB Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 650b BGB Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 640 BGB Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 641 BGB Fälligkeit der Vergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 312g BGB Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (Frist 14 Tage), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. VOB Teil B, Ausgabe 2016 (§ 13 Absatz 4: Verjährungsfrist für Bauwerke 4 Jahre), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, verwaltungsvorschriften-im-internet.de,
  11. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  12. Handwerker: Vor Auftrag Ärger vermeiden (Stand 19. Januar 2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  13. Pressemitteilung Nr. 134/2013: Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit (Urteil vom 1. August 2013, Az. VII ZR 6/13), Bundesgerichtshof,
  14. GaLaBau und Recht: Falsche Vorstellungen über die Dauer der Gewährleistungszeiten (Rainer Schilling, 26. August 2024), Neue Landschaft, Patzer Verlag,
  15. Kundeninformation K-2: Pflegeanleitung für Fertigrasen, Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V. (Kundeninformationen der bayerischen Landschaftsgärtner),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der beiden Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.