Gartenarbeiten senken die Steuer um 20 Prozent der Arbeitskosten
Das Finanzamt zieht den Betrag direkt von Ihrer Einkommensteuer ab, nicht nur von Ihrem Einkommen. 20 Prozent der Arbeitskosten sparen Sie deshalb in voller Höhe. Bei 6.000 Euro Arbeitskosten für einen Gartenumbau sind das 1.200 Euro, mehr gibt es dafür im Jahr nicht.
Im Steuerformular stehen zwei Begriffe, die Sie kennen sollten. Eine Handwerkerleistung ist eine Arbeit, mit der ein Betrieb etwas baut, erneuert oder repariert, im Garten etwa Pflaster, Zaun oder eine neue Bepflanzung. Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Arbeit mit engem Bezug zum Haushalt, die eine Firma für Sie übernimmt, im Garten vor allem die Pflege.
Beide Höchstbeträge gelten nebeneinander. Die 4.000 Euro teilt sich die Gartenpflege aber mit anderen Hilfen, etwa einer Reinigungsfirma. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, gibt es jeden Höchstbetrag trotzdem nur einmal.
Welche Gartenarbeiten Sie absetzen können
Das Bundesfinanzministerium führt eine Liste, welche Arbeiten wohin gehören. Für den Garten ergibt sich daraus diese Einordnung:
| Arbeit im Garten | Zählt als | Was Sie ansetzen |
|---|---|---|
| Garten neu gestalten oder umgestalten | Handwerkerleistung | Arbeitskosten |
| Weg, Terrasse oder Einfahrt pflastern | Handwerkerleistung | Arbeitskosten |
| Zaun oder Stützmauer bauen | Handwerkerleistung | Arbeitskosten |
| Rasen mähen, Hecke schneiden | haushaltsnahe Dienstleistung | Arbeitskosten samt Abfuhr des Grünschnitts |
| Laub entfernen | haushaltsnahe Dienstleistung | Arbeitskosten |
| Garten bei einem Neubau anlegen, bevor das Haus fertig ist | nicht begünstigt | nichts |
| Planung durch einen Architekten | nicht begünstigt | nichts |
| Steine, Erde, Pflanzen und anderes Material | nicht begünstigt | nichts |
Die Arbeit muss auf Ihrem Grundstück stattfinden. Arbeiten jenseits der Grundstücksgrenze zählen nur ausnahmsweise, etwa der Winterdienst auf dem Gehweg vor dem Haus. Auch die regelmäßigen Kosten der Gartenpflege senken so Ihre Steuer.
Mieter können ihren Anteil ebenfalls absetzen. Voraussetzung ist, dass die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters die Arbeitskosten für Gartenpflege oder Handwerker ausweist.
Nur die Arbeitskosten zählen, nicht das Material
Absetzbar sind Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten des Betriebs, jeweils mit Mehrwertsteuer. Steine, Erde, Pflanzen und anderes Material zählen nicht. Die Rechnung muss zeigen, welcher Teil auf die Arbeit entfällt. Der Betrieb darf das auch als Prozentsatz der Rechnungssumme angeben, selbst schätzen dürfen Sie den Anteil nicht.
Drei Beispiele zeigen die Rechnung. Ein Pflegevertrag mit 1.500 Euro Arbeitskosten im Jahr bringt 300 Euro. Ein Gartenumbau mit 10.000 Euro Arbeitskosten bringt nicht 2.000 Euro, sondern höchstens 1.200 Euro.
| Beispiel | Arbeitskosten laut Rechnung | 20 Prozent davon | Ihr Steuerabzug |
|---|---|---|---|
| Pflegevertrag für Rasen und Hecke | 1.500 Euro | 300 Euro | 300 Euro |
| Neue Terrasse | 4.000 Euro | 800 Euro | 800 Euro |
| Ganzer Garten neu gestaltet | 10.000 Euro | 2.000 Euro | 1.200 Euro |
Wie hoch die Arbeitskosten eines Umbaus ausfallen, hängt an Fläche und Material. Für einen Garten mit 300 Quadratmetern nennt das Portal Aroundhome Kosten der Gartengestaltung von 9.000 bis 30.000 Euro. Bei so einem Betrag ist der Höchstbetrag schnell erreicht. Es zählt das Jahr, in dem Sie bezahlen. Fragen Sie deshalb einen Steuerberater, ob sich die Zahlung eines großen Umbaus auf zwei Jahre verteilen lässt.
Gartenarbeiten überweisen statt bar zahlen
Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen an, die auf das Konto des Betriebs gehen, also per Überweisung, Lastschrift oder Karte. Barzahlung zählt nie, auch nicht mit Quittung oder wenn der Betrieb sie ordentlich verbucht hat.
Das gilt auch für Abschläge, also Teilzahlungen während der Arbeit. Sie zählen nur, wenn es dafür eine Rechnung gibt, die die Arbeitskosten getrennt zeigt. Ihre Belege müssen Sie nicht mitschicken. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf und legen Sie beides vor, wenn das Finanzamt danach fragt.
Beim Neubau zählt der Garten erst nach Fertigstellung des Hauses
Arbeiten an einem Neubau sind nicht begünstigt, solange der Haushalt noch entsteht. Das Finanzamt rechnet alles dazu, was bis zur Fertigstellung des neuen Hauses anfällt, auch die erste Anlage des Gartens. Lassen Sie den Garten erst anlegen, wenn das Haus fertig ist, zählt er als Arbeit in einem bestehenden Haushalt. Wann Ihr Haus als fertig gilt, klären Sie im Zweifel mit einem Steuerberater.
Für einen bestehenden Haushalt hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch neue Flächen begünstigt sind. Wer seinen Garten erweitert oder ganz neu anlegt, kann die Arbeitskosten deshalb ansetzen.
Ab 2027 sollen Handwerkerleistungen nur noch 15 Prozent bringen
Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Abzug für Handwerkerleistungen senken soll. Statt 20 Prozent sollen ab 2027 nur noch 15 Prozent zählen, und der Höchstbetrag soll von 1.200 auf 900 Euro sinken. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Gartenpflege nennt die Regierung keine Änderung.
Beschlossen ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Für Rechnungen, die Sie 2026 bezahlen, gelten weiter 20 Prozent und 1.200 Euro, denn es zählt das Jahr der Zahlung. Planen Sie einen Umbau über den Jahreswechsel, lassen Sie sich beraten, bevor Sie Abschläge vereinbaren.
So tragen Sie Gartenarbeiten in die Steuererklärung ein
Die Beträge gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. In der Erklärung für 2025 stehen die haushaltsnahen Dienstleistungen in den Zeilen 4 und 5, die Handwerkerleistungen in den Zeilen 6 bis 8. Sie tragen dort Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten mit Mehrwertsteuer ein, ohne Material.
Die Ermäßigung senkt nur Steuer, die Sie auch zahlen. Ist Ihre Einkommensteuer niedriger als der Abzug, verfällt der Rest. Ins nächste Jahr übertragen können Sie ihn nicht.
Häufige Fragen
Kann ich die Gartenpflege von der Steuer absetzen?
Ja, Gartenpflege wie Rasenmähen, Heckenschnitt und Laub entfernen setzen Sie als haushaltsnahe Dienstleistung ab. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer ab, zusammen mit anderen Hilfen im Haushalt höchstens 4.000 Euro im Jahr. Die Abfuhr des Grünschnitts zählt mit, wenn sie zur Pflege gehört.
Kann ich die Neuanlage eines Gartens steuerlich absetzen?
Ja, die Neuanlage eines Gartens zählt als Handwerkerleistung, wenn das Haus schon fertig ist. Sie ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Bei einem Neubau zählen Gartenarbeiten bis zur Fertigstellung des Hauses nicht.
Kann ich bar bezahlte Gartenarbeiten absetzen?
Nein, bar bezahlte Gartenarbeiten erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung. Die Zahlung muss auf das Konto des Betriebs gehen, etwa per Überweisung, Lastschrift oder Karte. Dazu brauchen Sie eine Rechnung.
Kann ich Pflanzen und Pflastersteine von der Steuer absetzen?
Nein, Pflanzen, Pflastersteine, Erde und anderes Material zählen nicht zu den absetzbaren Kosten. Absetzbar sind nur Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten des Betriebs. Die Rechnung muss diesen Anteil getrennt zeigen.
Was ändert sich 2027 beim Absetzen von Handwerkerleistungen im Garten?
Ab 2027 soll der Abzug für Handwerkerleistungen im Garten von 20 auf 15 Prozent sinken, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 2. September 2026 vor, beschlossen ist er noch nicht. Für Zahlungen im Jahr 2026 gelten weiter 20 Prozent.
